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Antragsberechtigte:
Privatpersonen, freiberuflich Tätige sowie kleine
und mittlere private, gewerbliche Unternehmen nach der
Definition der europäischen Gemeinschaften (Ausnahmen
sind in begründeten Einzelfällen möglich),
die Eigentümer, Pächter oder Mieter der
Anwesen sind, auf denen die Anlagen errichtet, erweitert
oder reaktiviert werden sollen oder Energiedienstleister
für die Anlagen sind, die bei den Antragsberechtigten
errichtet, erweitert oder reaktiviert werden sollen.
Ausgeschlossen: Gebietskörperschaften sowie juristische
Personen des privaten Rechts, die sich überwiegend
im Eigentum von Gebietskörperschaften befinden; Kirchengemeinden
und -stiftungen. Weiterhin gibt es bei der KfW zinsverbilligte
Kredite (z. Zt. zwischen 3,9 und ca. 4,5 %) für die
Durchführung der meisten Maßnahmen im Rahmen
des CO2-Minderungspro-gramms oder des neuen Gebäudesanierungsprogramms.
Viele Maßnahmen zur Energieein-sparung bzw. erneuerbaren
Energieerzeugung werden von verschiedenen Seiten bezuschusst. |